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   FG Hessen, 07.12.2004 - 2 K 2030/02   

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https://dejure.org/2004,13671
FG Hessen, 07.12.2004 - 2 K 2030/02 (https://dejure.org/2004,13671)
FG Hessen, Entscheidung vom 07.12.2004 - 2 K 2030/02 (https://dejure.org/2004,13671)
FG Hessen, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - 2 K 2030/02 (https://dejure.org/2004,13671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Nr 58 EStG, § 3 Nr 58 EStG, § 173 Abs 1 Nr 2 AO
    (Geldwerter Vorteil aus Zinsvergünstigung durch Familienheimdarlehen - Änderung wegen neuer Tatsachen § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 3 Nr. 58; EStG § 41b
    Neue Tatsache; Familienheimdarlehen; Steuerfreiheit; Lohnsteuerbescheinigung; Grundlagenbescheid - Neue Tatsachen bei Vorlage von BMF-Bescheinigungen zur steuerlichen Behandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Neue Tatsachen bei Vorlage von BMF-Bescheinigungen zur steuerlichen Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides; Folgen eines nachträglichen Bekanntwerden von steuerverringernden Tatsachen; Begriff eines nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen ; Zulässigkeit einer Berücksichtigung des Zuflusses eines ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei

    Auszug aus FG Hessen, 07.12.2004 - 2 K 2030/02
    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Finanzbehörde bei rechtzeitiger Kenntnis einer ihr unbekannt gebliebenen Tatsache schon bei der ursprünglichen Steuerfestsetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem anderen, hier niedrigeren, steuerlichen Ergebnis gelangt wäre, wobei die Feststellung, wie die Finanzbehörde bei der ursprünglichen Festsetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entschieden hätte, auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, wie sie nach der damaligen Rechtsprechung des BFH ausgelegt wurden, und der seinerzeit geltenden, die Finanzämter bindenden, Verwaltungsanweisungen erfolgt; eine Bindung an bestimmte Beweismittel besteht nicht (vgl. BFH, Beschluss vom 23. November 1987 GrS 1/86, BStBl. I 1988, 180; Urteil vom 15. Dezember 1999 XI R 22/99, BFH/NV 2000, 818 m.w.N.).
  • BFH, 21.01.2000 - VII B 205/99

    Zinserträge aus Tafelgeschäften

    Auszug aus FG Hessen, 07.12.2004 - 2 K 2030/02
    Lohnsteuerbescheinigungen sind nicht Grundlagenbescheide; sie dienen lediglich als Nachweis der eingetragenen Besteuerungsgrundlagen und binden die Finanzämter bei der Veranlagung des Arbeitnehmers nicht (BFH, Beschlüsse vom 29. Februar 1996 X B 303/95, BFH/NV 1996, 606 und vom 21. Januar 2000 VII B 205/99, BFH/NV 2000, 1080; Schmidt, Einkommensteuergesetz, Komm., 23. Aufl., § 41b Rdn.1).
  • BFH, 15.12.1999 - XI R 22/99

    Rechtserheblichkeit nachträglich bekannt gewordener Tatsachen

    Auszug aus FG Hessen, 07.12.2004 - 2 K 2030/02
    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Finanzbehörde bei rechtzeitiger Kenntnis einer ihr unbekannt gebliebenen Tatsache schon bei der ursprünglichen Steuerfestsetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem anderen, hier niedrigeren, steuerlichen Ergebnis gelangt wäre, wobei die Feststellung, wie die Finanzbehörde bei der ursprünglichen Festsetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entschieden hätte, auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, wie sie nach der damaligen Rechtsprechung des BFH ausgelegt wurden, und der seinerzeit geltenden, die Finanzämter bindenden, Verwaltungsanweisungen erfolgt; eine Bindung an bestimmte Beweismittel besteht nicht (vgl. BFH, Beschluss vom 23. November 1987 GrS 1/86, BStBl. I 1988, 180; Urteil vom 15. Dezember 1999 XI R 22/99, BFH/NV 2000, 818 m.w.N.).
  • BFH, 29.02.1996 - X B 303/95
    Auszug aus FG Hessen, 07.12.2004 - 2 K 2030/02
    Lohnsteuerbescheinigungen sind nicht Grundlagenbescheide; sie dienen lediglich als Nachweis der eingetragenen Besteuerungsgrundlagen und binden die Finanzämter bei der Veranlagung des Arbeitnehmers nicht (BFH, Beschlüsse vom 29. Februar 1996 X B 303/95, BFH/NV 1996, 606 und vom 21. Januar 2000 VII B 205/99, BFH/NV 2000, 1080; Schmidt, Einkommensteuergesetz, Komm., 23. Aufl., § 41b Rdn.1).
  • FG Münster, 21.09.2016 - 7 K 990/12

    Einkommensteuerfreiheit von Zinsvergünstigungen aus einem gewährten

    Der Wortlaut des § 3 Nr. 58 EStG lässt offen, ob die Vorschrift bei der Gewährung von Zuschüssen und Zinsvergünstigungen aus öffentlichen Haushalten nur dann Anwendung findet, wenn die Einkommensgrenzen des II. WoBauG, des WoFG bzw. des WFNG NRW nicht überschritten werden oder ob die Förderung lediglich der Höhe nach insoweit begrenzt ist (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urt. vom 07.12.2004 - 2 K 2030/02, EFG 2005, 1834).
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